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    12.01.2023

    Ab sofort wieder erhältlich: Landauer Familienpass 2023 mit zahlreichen Vergünstigungen

    Überleitung in den LandauPass im Laufe des Jahres vorgesehen


    Spaß für Groß und Klein: Mit dem Landauer Familienpass kommen Kinder und Eltern u.a. vergünstigt ins Freibad. (Quelle: Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH)

    Ob für Zoobesuch, Volkshochschulprogramm oder Bibliotheksausweis: Mit dem Familienpass der städtischen Jugendförderung (JuFö) können Landauer Familien zahlreiche Vergünstigungen für ihre Freizeitgestaltung erhalten. Für das Kalenderjahr 2023 kann dieser ab sofort im Büro der JuFö in der Waffenstraße 5 in Landau ausgestellt bzw. verlängert werden. Im Laufe des Jahres soll, sofern die politischen Gremien zustimmen, anstelle und als Erweiterung des aktuellen Angebots der LandauPass eingeführt werden. Der Familienpass kann dann ohne weitere Kosten in einen LandauPass umgeschrieben werden.

     

    „Landau hat für Familien jede Menge zu bieten und ich bin froh, dass wir mit dem Familienpass den Zugang zum Freizeitangebot in unserer Stadt erleichtern und so die Südpfalzmetropole für alle Bürgerinnen und Bürger erlebbar machen können“, erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron. „Wir arbeiten mit Hochdruck gemeinsam mit den Fraktionen des Stadtrats am überarbeiteten Format, dem LandauPass, und ich freue mich, wenn  dann noch mehr Menschen  in Landau zum Kreis der Nutzungsberechtigten zählen. Zu gegebener Zeit informieren wir über die Details.“

     

    Der städtische Jugendpfleger Arno Schönhöfer fügt hinzu: „Im vergangenen Jahr haben 219 Familien den Familienpass genutzt. Das ist eine gute Entwicklung, denn das waren immerhin wieder einige mehr als im Jahr davor, als lediglich 131 Familien das Angebot in Anspruch genommen haben, was natürlich auch an der Corona-Pandemie lag.“ Allerdings seien weitaus mehr anspruchsberechtigt.

     

    Wer kann den Familienpass beanspruchen?

    ·         Landauer Familien mit mindestens drei minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern, die noch Kindergeld erhalten, oder

    ·         Landauer Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kind, das noch Kindergeld erhält, oder

    ·         Landauer Arbeitslose sowie Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen mit mindestens einem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kind, das noch Kindergeld erhält.

     

    Die Inhaberinnen und Inhaber des Familienpasses müssen alle im gleichen Haushalt leben.

     

    Der Familienpass ermöglicht folgende Preisnachlässe und Vergünstigungen im Kalenderjahr 2023:

    ·         Zoo Landau (bis 12 Jahre 1 Euro, ab 13 Jahre sowie Erwachsene 2 Euro Eintrittspreis)

    ·         Freibad am Prießnitzweg (Kinder und Jugendliche 50 Cent, Erwachsene 1 Euro Eintrittspreis)

    ·         Stadtbibliothek Landau (50 Prozent Preisnachlass auf den Bibliotheksausweis)

    ·         bei Veranstaltungen des Landauer Kulturprogramms im Abonnement-Angebot (ein Rang günstiger)

    ·         bei Programmangeboten des Hauses der Familie (entsprechend Programmheft)

    ·         bei Programmangeboten der Volkshochschule (entsprechend Programmheft)

    ·         Kleine Bühne Landau (1 Euro Preisnachlass auf Tickets)

    ·         Haus der Jugend (10 Prozent Preisnachlass auf Veranstaltungen)

    ·         Jugendtreff Horst (10 Prozent Preisnachlass auf Veranstaltungen)

    ·         Reptilium (20 Prozent Preisnachlass auf die Eintrittskarte)

     

    Erhältlich ist der Familienpass ab sofort montags bis mittwochs von 8:30 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr bei:

     

    Tamara Kirsch

    Jugendförderung der Stadt Landau

    Waffenstraße 5

    Zimmer 101, 1. Obergeschoss

    76829 Landau in der Pfalz

    Telefon: 0 63 41/13 51 72

     

    Hier werden auch bereits vorhandene Pässe verlängert. Zum Ausstellen des Familienpasses müssen Ausweis, Fotos in Passbildgröße (für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren), 25 Euro in bar (möglichst passend) sowie gegebenenfalls ein aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen bzw. Kindergeld mitgebracht werden.

    OPressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz

     


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