Angebote für Familien in Landau
Beistandschaft
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung von Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Sie wird von den Jugendämtern angeboten und ist freiwillig und kostenlos.
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder „in dessen Obhut sich das Kind befindet“, das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, kann auch dann eine Beistandschaft beantragen, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge fortführen.
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und für das keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten.
Bei diesem Angebot informiert das Jugendamt über
die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen
Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann,
die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt beurkunden zu lassen,
die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer
solchen Beistandschaft und
die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Haben Eltern Fragen zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Geltendmachung von Unterhalt, können sie sich auch selbst und auch, wenn das Kind schon älter ist, an das Jugendamt wenden. Dort erhalten sie Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Berechnung des Unterhalts für ihr Kind. Darüber hinaus hilft das Jugendamt bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, aber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und der späteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Auch wenn es im Vorfeld der Geburt um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht, beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt.
Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. von dem das Kind überwiegend betreut wird oder der insoweit die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.
Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.
Die rechtliche Klärung der Vaterschaft ist von elementarer Bedeutung. Aus dem damit einhergehenden Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht oder rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab.
Doch dient die Klärung der Vaterschaft nicht nur der finanziellen Absicherung des Kindes. Die Kenntnis der eigenen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für seine Persönlichkeitsentwicklung ein. Das Kind hat deshalb ein Recht auf Klärung der Vaterschaft. Zudem ist das Verwandtschaftsverhältnis Voraussetzung für das Umgangsrecht von Eltern und Kind.
Auch für die Mutter ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig: Betreut sie das Kind und ist deshalb nicht erwerbstätig, hat sie gegenüber dem Vater in der Regel bis zu drei Jahre nach der Geburt einen eigenen Anspruch auf sogenannten Betreuungsunterhalt.
Das Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
Der Beistand oder andere Beratende des Jugendamtes ermitteln das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnen die Höhe des Unterhalts und versuchen, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, ist dadurch von dem häufig auch psychisch belastenden Antrag auf Unterhaltszahlung entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z. B. durch Lohnpfändung).
Eine Beistandschaft kann auch für den Fall eingerichtet werden, dass ein gerichtlich titulierter Unterhaltsanspruch abgeändert werden soll. Hat sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils geändert, so verfolgt der Beistand für das Kind eine Erhöhung des Unterhalts oder vertritt es gegen das Herabsetzungsbegehren des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung durch das Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Die Aufgaben des Beistands nimmt dort eine fachkompetente Mitarbeiterin oder ein fachkompetenter Mitarbeiter wahr. Da das Unterstützungsangebot sehr individuell auf das Kind abzustimmen ist, wird es vom Jugendamt als vorteilhaft gesehen, den Antrag persönlich mit dem zukünftigen Beistand abzusprechen. Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken.
Ansprechpartner/innen:
Frau Graf Tel. 06341 135120
Frau Schroll Tel. 06341 135122
Frau Hellmann Tel. 06341 135121
Weitere Informationen:
- Beratung & Unterstützung
- Schwangerschaft, Geburt & erste Lebensjahre
- Kindergartenkinder
- Schulkinder
- Jugendliche
- Junge Erwachsene
- Alleinerziehende
- Trennung & Scheidung
Veranstaltungsort:
Jugendamt - Kinderbetreuung und FinanzenFriedrich-Ebert-Str. 3
76829 Landau
- Telefon::
- 06341 135110
- Fax::
- 06341 135109
- E-Mail::
- andreas.boy@landau.de
- Internet:
- http://www.landau.de
Träger:
Jugendamt - Kinderbetreuung und FinanzenFriedrich-Ebert-Str. 3
76829 Landau
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